Russische Reisebüros haften künftig für Verbleib von Ausländern

Russisches Visum Detailansicht

Eine Mitte Januar in Kraft getretene Gesetzesänderung könnte - wenn es schlecht läuft - ausländischen Individualreisenden in Russland künftig erhebliche Steine in den Weg legen. Die Abgeordneten der Staatsduma haben nämlich beschlossen, dass Personen, Firmen oder sonstige Organisationen, die offizielle Einladungen für ausländische Besucher ausstellen, sich intensiver darum kümmern müssen, was ihre Gäste in Russland so anstellen. Ohne offizielle Einladung erhalten beispielsweise Westeuropäer kein Visum für die Einreise ins Land. Bislang war das nicht wirklich schlimm, denn in Deutschland gibt es viele Visadienste, die die Einladung ohne großes Aufheben gegen geringe Gebühren für ihre Kunden beschaffen. 

Ob das künftig noch in jedem Fall so funktionieren wird, ist allerdings fraglich.

Die beschlossene Gesetzesnovelle nimmt die einladenden Privatleuten und Organisationen nämlich künftig in Haftung für Verstöße ihrer ausländischen Gäste, berichtet die russische Agentur Interfax. Dabei drohen den einladenden Stellen teils erhebliche Bußgelder.

Wer bei den Behörden eine Einladung besorgt, muss also darauf achten, dass der Ausländer sich rechtzeitig bei den Behörden anmeldet (in Russland gilt eine Meldepflicht ab sieben Tagen Aufenthalt an einem Ort) und das Land vor Ablauf des Visums wieder verlässt. Außerdem muss er gewährleisten, dass der im Visaantrag angegebene Reisezweck dem tatsächlichen entspricht.

Obwohl sich die Regelung in erster Linie gegen illegale Einwanderer und nicht unbedingt gegen europäische Touristen richtet, birgt insbesondere dieser Punkt Konfliktstoff auch für Reisende. Im Gegensatz zu den EU-Staaten stellt Russland beispielsweise Touristenvisa derzeit nur für eine Dauer von maximal 30 Tagen und für maximal zwei Einreisen aus. So manche ganz große Russland-Reise war in der Vergangenheit nur deswegen durchführbar, weil sich die Touristen relativ unproblematisch erhältliche Geschäftsvisa besorgten. 

Allerdings hat sich die Regierung in Moskau noch nicht festgelegt, welche genauen Anforderungen die einladenden Stellen erfüllen müssen, um gesetzeskonform zu handeln. Das soll in einem Regierungserlass nachgereicht werden. Laut Interfax gibt es beispielsweise die Idee, dass sie verpflichtet werden, von allen einreisenden Gästen eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass die sich an das geltende Aufenthaltsrecht halten. Auch sollen sie womöglich verpflichtet werden, während des Aufenthalts in Kontakt mit den eingeladenen Ausländern zu bleiben.

Das klingt alles leider nach etwas bürokratischem Irrsinn, aber möglicherweise gilt auch in diesem Fall, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es auf den Tisch kommt.


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