Ausländer sollen leichter Bankkonto in Russland eröffnen können

Da westliche Bank- und Kreditkarten in Russland aufgrund der 2022 verhängten Sanktionen nicht mehr funktionieren, sollen Ausländer sich künftig einfacher ein russisches Konto beschaffen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der kürzlich in die Staatsduma eingebracht wurde. Im Detail geht es darum, dass russische Banken Konten eröffnen dürfen und Bankkarten für das russische Zahlungssystem "Mir" ausstellen dürfen, ohne, dass der Inhaber dazu persönlich in einer Filiale anwesend sein muss (Bericht: Kommersant, Russisch). Der Schritt könnte eine Erleichterung für alle darstellen, die trotz der aktuellen Lage weiter nach Russland reisen wollen oder müssen. Doch insbesondere für Reisende aus dem Westen bleiben vermutlich einige Hürden. 

Bargeldloser Zahlungsverkehr ist in Russland bereits seit Jahren auf dem Vormarsch und deutlich weiter verbreitet als beispielsweise in der Bundesrepublik. Reisende aus dem Westen stoßen unter Bedingungen des anhaltenden Wirtschaftskriegs daher in Russland auf ganz praktische Probleme, wenn sie keine bargeldlosen Zahlungen vornehmen können.  

Geldbewegungen aus Deutschland über Online-Finanzdienstleister wie Profee auf ein russisches Konto sind allerdings bislang noch möglich - solange dieses bei einer nicht sanktionierten Bank liegt. Zwar wurden im Laufe der vergangenen Monate mehrfach zusätzliche Finanzinstitute auf die Bannliste der EU gesetzt, aber noch gibt es eine gewisse Auswahl an Banken, auf die Überweisungen aus Deutschland und der EU legal möglich sind - etwa zur in Russland (derzeit noch) weit verbreiteten Raiffeisen-Bank, die sich allerdings womöglich vom Markt zurückziehen wird, außerdem zur Bank Unicredit Russland oder zur russischen Ak Bars Bank. Eine Übersicht über die aktuellen Finanzsanktionen und die sanktionierten Banken hat "Germany Trade and Invest (GTAI)".

Schon bislang war die Eröffnung eines Bankkontos in Russland für Ausländer relativ einfach. Notwendig ist im Fall von Westeuropäern nur der Pass mit gültigem Visum und Einreisekarte. Alle Bankkunden müssen zudem eine Erklärung unterschreiben, dass sie die russischen Anti-Geldwäsche-Regelungen zur Kenntnis genommen haben. Für Kurzzeitbesucher war die Prozedur dennoch wenig hilfreich, weil sie einerseits ihre Reisekasse erst einmal in bar nach Russland bringen mussten und die Ausstellung der "Mir"-Bankkarte so lange dauerte, dass es in vielen Fällen keinen Sinn machte.

Außerdem gilt zu beachten, dass auch die Ausfuhr von Banknoten der EU-Staaten über den "persönlichen Reisebedarf" hinaus unter die westlichen Sanktionen fällt. Verstöße dagegen wurden bereits auf drastische Weise geahndet, wie beispielsweise der Fall eines Reisenden aus Deutschland zeigt, der einer großen Menge Geld im Gepäck zu einer umfangreichen Zahnbehandlung nach Russland fliegen wollte und deswegen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde (Bericht dazu z.B. bei Beck Aktuell). Man sollte also besser genau überlegen, wie viel Geldscheine man auf eine Reise mitnimmt.

Wenn das angekündigte Gesetz kommt, könnten Ausländer ihre Finanzangelegenheiten rechtzeitig vor der Russland-Reise regeln und sich ihre fertige "Mir"-Karte bereits unmittelbar nach der Ankunft abholen. Die Regelung soll zwar den Aufenthalt von Ausländern in Russland erleichtern, aber Hauptzielgruppe sind laut dem eingangs zitierten "Kommersant"-Bericht eher Bürger der ehemaligen Sowjetrepubliken, von denen vor dem Ukraine-Krieg etliche Millionen als Arbeitsmigranten in Russland lebten. Für Westeuropäer bleibt die Frage, wie ihre Identität bei der Kontoeröffnung geklärt werden soll. Das Gesetz sieht vor, dass ausländische Unternehmen diese Funktion im Auftrag der russischen Banken übernehmen. Ob und wie die Dienstleister dies im Westen tun können, ohne sich womöglich selbst wegen Sanktionsvergehen strafbar zu machen, bleibt vorerst offen.


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